Vertragspartner aller Kassen

Kostenübernahme - Krankentransporte

Welche Transportkosten werden am Direktverrechnungsweg übernommen ?

 Transportkosten werden nur für Beförderungen im Inland

  • zur Anstaltspflege in die nächstgelegene geeignete Krankenanstalt bzw. von dieser Krankenanstalt in die Wohnung
  • zur ambulanten Behandlung bis zum nächstgelegenen Vertragsarzt Vertragseinrichtung bzw. von diesem in die Wohnung
  • bei aus medizinischen Gründen notwendiger Überstellung von einer Krankenanstalt in eine andere und zur körpergerechten Anpassung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln,

von den Sozialversicherungen übernommen.

 

    Unsere VPNR lautet: 264432